Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
VARIMAX AG
Normannenstrasse 14
Postfach 762
CH-3018 Bern
Handelsregister: CH-260.3.000.214-2
Telefon: +41 31 990 00 70
Telefax: +41 31 990 00 71
eMail: info@varimax.ch
www: www.varimax.ch
Steuer-Nr: CHE-100.560.618 MWST
1.
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle auch künftigen Lieferungen und Leistungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen unserer Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und telefonische Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Die Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder konkludente Lieferung bzw. Erbringung der Leistung zustande. Die Schriftform ist auch durch Telefax und Email gewahrt. Technische Daten, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Massangaben sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
2.
Die Lieferfrist beginnt mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung und Erhalt aller vom Kunden zu erbringenden Unterlagen und Genehmigungen sowie einer vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Fristablauf die Ware in unserem Werk zur Verfügung gestellt oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.
Wir sind zu Teillieferungen jederzeit berechtigt.
4.
Änderungswünsche des Kunden sowie höhere Gewalt, Betriebsstörungen, rechtmässige Streiks und Arbeitskämpfe oder sonstige von uns nicht zu vertretende Hindernisse bei uns oder unseren Lieferanten befreien für die Dauer der Störung und deren Auswirkungen von der Verpflichtung zur Leistung/Lieferung. Der Liefertermin/Leistungszeitpunkt verlängert sich um die Dauer der Störung. Ist die Störung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Nach Ablauf von zwei Monaten kann uns der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Leistung/Lieferung setzen. Unterbleibt die Leistung/Lieferung während dieser Frist, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5.
Bei Verzug wird unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf die Hälfte des dem Kunden entstandenen Schadens begrenzt.
6.
Der Kunde hat uns Terminverschiebungen mindestens 14 Tage vorher schriftlich mitzuteilen. Kosten einer vom Kunden veranlassten Terminverschiebung gehen zu Lasten des Kunden.
Sofern der Kunde aus von ihm zu vertretenden Umständen besucht werden muss, trägt der Kunde die hierdurch zusätzlich anfallenden Kosten.
7.
Mangels besonderer Vereinbarung geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir die Ware oder das Werk an das Transportunternehmen übergeben oder ab Werk zur Verfügung gestellt haben. Verzögert sich der Versand von Waren infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, - so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über, - lagern wir die Ware auf Kosten des Kunden bei uns oder bei Dritten ein; bei Lagerung in unserem Werk berechnen wir monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages der gelagerten Lieferung, - haben wir das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfül- lung zu verlangen, - hat der Kunde insbesondere die Kosten und Gefahren zu tragen, die sich aus nicht rechtzeitigen, ihm obliegenden Anweisungen und Erledigung notwendiger Formalitäten - wie z.B. Beschaffung von Importlizenzen - ergeben.
8.
Der Kunde ist zur Abnahme des Werkes verpflichtet, sobald ihm die Beendigung der Arbeiten angezeigt wurde oder eine etwa vertraglich vorgesehene Erprobung der erbrachten Leistung stattgefunden hat. Verzögert sich die Abnahme ohne unser Verschulden, so gilt sie mit Ablauf von einer Woche nach Anzeige der Beendigung der Arbeiten als erfolgt.
9.
Unsere Preise verstehen sich netto zzgl. jeweils gültiger Mehrwertsteuer. Bei Waren-lieferungen berechnen wir zusätzlich Verpackung, Fracht, etc..
Der Rechnungsbetrag ist bei Lieferung/Leistung fällig.
10.
Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei einer Bank darüber verfügen können. Checks und Wechsel nehmen wir nur erfüllungshalber an. Diskont, Spesen sowie Bank- und Transferkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 4 % über dem jeweils gültigen Euribor. Entstehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden oder wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, vom noch nicht erfüllten Teil des Liefervertrages oder anderer Verträge zurückzutreten und Vergütung bzw. Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
11.
Der Kunde ist zur Verrechnung oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
12.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, bezieht sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo. Be- und Verarbeitung der Ware erfolgt für uns als Hersteller, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung und Verbindung mit anderen Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Ware im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräussern und sie weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Er hat uns über etwaige Zugriffe Dritter unverzüglich zu unterrichten. Auf unser Verlangen hat er die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung zu versichern; seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen tritt er hiermit im voraus an uns ab. Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräusserung der Vorbehaltsware im voraus zur Sicherung an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die Forderung einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Das gleiche gilt für Forderungen des Kunden aus Werkverträgen, bei deren Erfüllung unser Eigentum erlischt. Der Kunde ist berechtigt, die Forderung einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Ist dies nicht der Fall, können wir die Befugnis zur Weiterveräusserung widerrufen und verlangen, dass der Kunde uns die Rücknahme der Vorbehaltsware ermöglicht bzw. die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir auf Verlangen des Kunden insoweit unsere Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
13.
Offene Mängel der gelieferten Ware sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdecken schriftlich anzuzeigen. Wird diese Frist überschritten, so erlöschen alle Gewährleistungsansprüche. Bei reinen Werkleistungen gilt ebenfalls die vorgenannte Rügefrist. In diesem Fall entfällt unsere Gewährleistung jedoch, wenn der Kunde ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten an der erbrachten Leistung vorgenommen hat oder Bedienungsfehler vorliegen, es sei denn der Kunde weist nach, dass der Mangel bereits vor Änderung, Instandsetzung etc. vorhanden war. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir die Ware nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Erfolgt dies nicht innerhalb angemessener Frist, weist die Ersatzlieferung ebenfalls Mängel auf oder schlägt die Nachbesserung mehrfach fehl, kann der Kunde die Ware zurückgeben oder eine Herabsetzung des Preises verlangen. Jeglicher Schadensersatzanspruch ist indessen ausgeschlossen. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverhältnismässig grosser Schäden oder falls wir mit der Mängelbeseitigung in Verzug sind, ist der Kunde berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen und Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen. Der Kunde hat uns hiervon unverzüglich zu verständigen. Soweit Mängel auf Materialien und Rohstoffe unserer Vorlieferanten zurückzuführen sind, sind wir berechtigt, unsere Haftung zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungs-ansprüche zu beschränken, die uns gegen unsere Vorlieferanten zustehen, es sei denn, dass die Befriedigung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus sonstigen Gründen nicht durchgesetzt werden kann.
14.
Schadensersatzansprüche - gleich welcher Art - gegen uns sind ausgeschlossen, wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig gehandelt haben. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen oder wesentliche Vertragspflichten in einer die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdenden Weise verletzt worden sind. In diesen Fällen ist der Schadensersatz jedoch auf den Umfang der Zusicherung bzw. bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, wobei als Begrenzung der Wert des jeweiligen Vertragsgegenstandes gilt. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Der Kunde hat die Verwendbarkeit unserer Ware in eigener Verantwortung zu prüfen.
15.
Transportverpackungen nehmen wir auf Kosten des Kunden zurück, sofern der Kunde nicht auf eine Rücknahme verzichtet.
16.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Zusätzlich zu diesen Allgemeinen Liefer-, Dienstleistungs- und Werkvertragsbedingungen gelten für Dienstleistungs- und Werkverträge unsere "Speziellen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungs- und Werkverträge" in ihrer jeweils gültigen Fassung.
17.
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus den Verträgen mit dem Kunden ist Bern/BE. Es gilt schweizerisches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
18.
Für alle Streitigkeiten aus den zugrundeliegenden Verträgen ist Gerichtsstand Bern/BE (Schweiz).